AGB

Anmeldung: Mit Ihrer Buchung schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Anzahlung und Zahlung: Die Anzahlung beträgt 100% vom Gesamtpreis. Allfällige zusätzliche Nebenkosten werden vor Ort abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt online über Kreditkarte oder PayPal. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Besondere Bedingungen / Hinweise: Zusatzbetten stehen teilweise zur Verfügung. Diese müssen im Voraus bestellt werden. Haustiere sind nicht erlaubt. Nichtraucherwohnungen: Bitte rauchen Sie nicht in der Wohnung. Der Vermieter/Besitzer übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang zum Chalet/zur Wohnung (dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen).

Ankunft: Sofern nicht anders vermerkt, ab 16 Uhr. Reklamationen betreffend der Wohnung (Sauberkeit, Mängel etc.) werden nur bis 18 Uhr am Anreisetag berücksichtigt. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als bei der Buchung angegeben ist. Die angegebene maximale Personenzahl schliesst auch (Klein-)Kinder ein, wenn nicht anders mit uns vereinbart wurde. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. zusätzlich zu verrechnen. Abreisetage: Die Mietobjekte sind spätestens um 10.00 Uhr abgeschlossen zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Schlüssel bitte in Schlüsselbox legen. Wir bitten Sie, die Betten abzuziehen, sämtlichen Abfall an die Kehrrichtsammelstelle zu bringen, alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Wohnungen, die in einem unakzeptablen Zustand verlassen werden, müssen mit einem angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Endreinigungspreis rechnen.

Rücktritt: Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet. Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Epidemie, Pandemie oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück. Ab Mai 2020 bis auf Weiteres - CORONA/COVID-19: Sollte die Pandemie eine Reise verunmöglichen auf Grund von Reiseverboten, ist eine kostenfreie Stornierung der Buchung möglich. Reine Reisewarnungen gelten nicht als Reiseverbot.

Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit. Haftung: Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

Allgemeines: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Luzern. Diesen Vertrag erkennen beide Parteien durch Buchung oder Unterschrift des Mietvertrages an. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.